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   OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss (OWi) 4 B/02   

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OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss (OWi) 4 B/02 (https://dejure.org/2002,9380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 Ss (OWi) 4 B/02 (https://dejure.org/2002,9380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 Ss (OWi) 4 B/02 (https://dejure.org/2002,9380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschreitung der für allgemein verbindlich erklärten tariflichen Mindestlöhne im Baugewerbe; Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AEntG § 1; ; AEntG § ... 1 Abs. 1 a.F.; ; AEntG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; AEntG § 1 Abs. 3 a n.F.; ; AEntG § 1 Abs. 3 a Satz 4 n.F.; ; AEntG § 3 a Satz 4; ; AEntG § 5; ; AEntG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 11 Abs. 2; ; OWiG § 17 Abs. 4; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 341; ; StPO § 344; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 345; ; SGB I § 211 Abs. 1; ; TVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung; Anforderungen an das Vorliegen eines Verbotsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3704; NJW 1981, 215; NJW 1977, 2255) und des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1880) geht der Senat davon aus, dass die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S. des § 211 Abs. 1 SGB I erbringt, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

    Insbesondere wird der nicht tarifgebundene Arbeitgeber durch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen - sei es durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach § 5 TVG oder durch Rechtsverordnung gemäß § 1 Abs. 3 a AEntG n.F. - weder in seinem Grundrecht auf positive noch auf negative Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) verletzt (BVerfG NJW 2000, 3704, 3705), weil sie eine Mitgliedschaft in den beteiligten Arbeitgeberverbänden und deren gemeinsamen Einrichtungen nicht begründet und das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden oder anderen vertragsschließenden Koalitionen beizutreten, unberührt bleibt.

  • EuGH, 15.03.2001 - C-165/98

    Mazzoleni und ISA

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers verstoßen die hier maßgeblichen Vorschriften des AEntG auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die Art. 59 ff. EGV, so dass eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich ist (vgl. EuGH NZA 2001, 554; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394; KG Berlin 2 Ss 437/98 - 2 Ws (B) 132/99).

    Folglich können die Rechtsvorschriften oder Tarifverträge eines Mitgliedstaates, die einen Mindestlohn garantieren, grundsätzlich auf Arbeitgeber, die im Hoheitsgebiet dieses Staates Dienstleistungen erbringen, angewandt werden, unabhängig davon, in welchem Land sie ansässig sind (EuGH NZA 2001, 554, 555 Rdnr. 28).

  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).

    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3704; NJW 1981, 215; NJW 1977, 2255) und des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1880) geht der Senat davon aus, dass die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S. des § 211 Abs. 1 SGB I erbringt, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 2 Ss OWi 604/99

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Anwendbarkeit, Umfang der Feststellungen bei Verstoß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers verstoßen die hier maßgeblichen Vorschriften des AEntG auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die Art. 59 ff. EGV, so dass eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich ist (vgl. EuGH NZA 2001, 554; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394; KG Berlin 2 Ss 437/98 - 2 Ws (B) 132/99).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3704; NJW 1981, 215; NJW 1977, 2255) und des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1880) geht der Senat davon aus, dass die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S. des § 211 Abs. 1 SGB I erbringt, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 3704; NJW 1981, 215; NJW 1977, 2255) und des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1880) geht der Senat davon aus, dass die Erstreckung der Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb überwiegend Bauleistungen i.S. des § 211 Abs. 1 SGB I erbringt, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Entscheidend ist, ob der Täter aufgrund seiner sozialen Stellung, nach seinen individuellen Fähigkeiten und bei dem ihm zumutbaren Einsatz seiner Erkenntniskräfte und seiner rechtlich-sittlichen Wertvorstellungen das Unrecht seines Tuns hätte einsehen können (BGHSt 4, 1, 237).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1998 - 5 Ss OWi 225/98

    Mindestlohnunterschreitung: Bußgeld?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Es ist aber nicht auszuschließen, dass dem Betroffenen bei der ihm zumutbaren Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt die Auffassung mitgeteilt worden wäre, dass die §§ 1 Abs. 1 Satz 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG a.F. auf Arbeitgeber mit Sitz im Inland keine Anwendung finden, wie sie auch das OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 3. Juli 1998 (NStZ-RR 1998, 319) vertreten hat.
  • KG, 28.09.2001 - 5 Ws (B) 132/99

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des AEntG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers verstoßen die hier maßgeblichen Vorschriften des AEntG auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen die Art. 59 ff. EGV, so dass eine Vorlage der Sache an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich ist (vgl. EuGH NZA 2001, 554; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394; KG Berlin 2 Ss 437/98 - 2 Ws (B) 132/99).
  • OLG Naumburg, 22.04.1999 - 1 Ss (B) 351/98

    Geldbuße bei fahrlässiger Nichtzahlung des Mindestlohnes; Adressatenkreis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 1 Ss OWi 4 B/02
    Diese in Rechtsprechung und Literatur zunächst umstrittene Frage (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2000, 1880, 1882) ist durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. März 2000 (BGH a.a.O.) in dem vom Senat zuvor in seinem Vorlagebeschluß vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss (OWi) 8 Z/99 - vertretenen Sinn entschieden worden, nämlich dass der Anwendungsbereich wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 1 AEntG a.F. nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschränkt ist (ebenso OLG Naumburg wistra 2000, 153; OLG Hamm wistra 2000, 393, 394).
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